Hausordnung des “Quantum Light Center”

1 Allgemeines
1.1 Die Hausordnung ist für alle Nutzer verbindlich. Mit dem Betreten des Quantum Light Centers, betrieben durch die CFJ-Quantum GmbH, erkennt jeder Nutzer die Hausordnung an.

 

2 Allgemeine Verhaltensregeln
2.1 In den Räumlichkeiten ist es untersagt zu rauchen. Dies gilt auch für E-Zigaretten.

2.2 Kinder bis zu einem Alter von bis einschließlich 14 Jahren oder als unmündig erklärte Personen, dürfen die Räumlichkeiten nur in Begleitung und unter der Aufsicht eines Erwachsenen betreten.

2.3 Haustiere sind nur während der zugelassenen Wochentage und Zeiten in unseren Räumlichkeiten erlaubt. Haustiere müssen in Transportboxen in unserem Center verbleiben. Hunde, falls diese keine Transportbox haben, müssen in ständiger Begleitung ihres Besitzers sein und an einer kurzen Leine geführt werden. Haustiere sind umgehend aus den Räumlichkeiten zu entfernen, wenn diese andere Nutzer stören.

2.4 Haustiere welche unsere Räumlichkeiten verunreinigen, müssen umgehend aus unseren Räumlichkeiten entfernt werden. Es gibt in diesem Fall keine Kostenrückerstattung für die abgebrochene Dienstleistung. Zudem wird eine Reinigungsgebühr von 100 € fällig.

2.5 Belästigung durch sexuelle Handlungen sind verboten und werden zur Anzeige gebracht. Ehepaare mit Kinderwunsch müssen sich in Absprache mit ihrem behandelnden Arzt oder Therapeuten bei der Geschäftsführung melden. Eine vertrauliche Handhabung ohne Belästigung anderer Gäste muss sichergestellt sein.

 

3 Verhaltensregeln im EESystem Raum
3.1 Zu den in 2 genannten Verhaltensregeln kommen folgende Regeln in den Räumlichkeiten mit dem EESystem zur Anwendung.

3.2 Im EESystem Raum müssen sich Nutzer ruhig und rücksichtsvoll verhalten. Geräusche sind zu vermeiden.

3.3 Das EESystem besteht aus mehreren Serverschränken die aufwendig zueinander kalibriert wurden. Es ist verboten die Computer oder Serverschränke anzufassen.

3.4 Um die Serverschränke ist eine klar sichtbare Markierung aus Absperrständern. Diese geben den Sicherheitsabstand zu den System an und dürfen nicht bewegt oder überschritten werden.

3.5 Bei Zuwiderhandlung der in 3.3 und 3.4 aufgeführten Punkte wird der Nutzer umgehen der Räumlichkeiten verwiesen. Es gibt in diesem Fall keine Kostenrückerstattung für die abgebrochene Dienstleistung. Im Falle einer Neu-Kalibrierung des EESystems tritt die Vertragsstrafe laut Vertragsvereinbarung in Kraft.

 

4 Beschädigungen am EESystem
4.1 Wurde einer der Serverschränke durch einen Nutzer verschoben (auch um nur einen Millimeter), sodass das System nicht mehr korrekt ausgerichtet ist, muss dieser für die Kosten einer Neu-Kalibrierung, durch einen vom Hersteller des EESystems qualifizierten Techniker, in Höhe von 5.000€ aufkommen.

 

5 Haftung
5.1 Für die vom Nutzer mitgebrachten Gegenstände wie Wertsachen und Bargeld wird nicht gehaftet.

5.2 Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt auf eigene Gefahr der Nutzer.